1.450.000,00 €
Kaufpreis
0
m2
0
1
1
Eckdaten der Immobilie
Kennung
464
Objektart
grundstueck
Objekttyp
wohnen
Nutzungsart
wohnen
Baujahr
0
Anzahl der Zimmer
0
Anzahl der Badezimmer
0
Anzahl der Schlafzimmer
0
Wohnfläche ca.
0
m2
Grundstücksfläche ca.
0
m2
Nutzfläche ca.
0
m2
Verfügbar ab
zu vereinbaren
Kosten
Kaufpreis
1.450.000,00 €
Käuferprovision
Nach Vereinbarung
Objektbeschreibung
Vielseitiges Baugrundstück mit Altbestand: Sanierung oder Neubau?
Zum Verkauf steht ein 560 m² großes Wohnbaugrundstück (Flst. 1339/4), das Ihnen vielfältige Gestaltungsoptionen bietet. Aktuell ist das Grundstück mit einem freistehenden Einfamilienhaus in Massivbauweise sowie einer Einzelgarage bebaut.
Das Ursprungsgebäude aus dem Jahr ca. 1936 erstreckt sich über ein Keller- und Erdgeschoss sowie ein zu Wohnzwecken ausgebautes Dachgeschoss (insgesamt ca. 128 m² Wohnfläche). Im Jahr 1973 wurde das Haus durch einen unterkellerten, eingeschossigen Anbau erweitert. Da sich die Immobilie in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet, eignet sich das Grundstück wahlweise für eine umfassende Kernsanierung des Altbestands oder – nach einem möglichen Abriss – für die Realisierung Ihres eigenen Neubauprojekts.
Wichtiger Hinweis zum Mietverhältnis:
Das Anwesen ist seit 2003 beständig vermietet. Der bestehende Mietvertrag geht bei einem Eigentumsübergang rechtlich auf den Käufer über („Kauf bricht nicht Miete“). Um die Privatsphäre der Mieterin zu wahren, bitten wir um absolute Diskretion. Bitte sehen Sie von eigenmächtigen Kontaktaufnahmen ab – Besichtigungen und den direkten Austausch koordinieren wir sehr gerne für Sie.
Zum Verkauf steht ein 560 m² großes Wohnbaugrundstück (Flst. 1339/4), das Ihnen vielfältige Gestaltungsoptionen bietet. Aktuell ist das Grundstück mit einem freistehenden Einfamilienhaus in Massivbauweise sowie einer Einzelgarage bebaut.
Das Ursprungsgebäude aus dem Jahr ca. 1936 erstreckt sich über ein Keller- und Erdgeschoss sowie ein zu Wohnzwecken ausgebautes Dachgeschoss (insgesamt ca. 128 m² Wohnfläche). Im Jahr 1973 wurde das Haus durch einen unterkellerten, eingeschossigen Anbau erweitert. Da sich die Immobilie in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet, eignet sich das Grundstück wahlweise für eine umfassende Kernsanierung des Altbestands oder – nach einem möglichen Abriss – für die Realisierung Ihres eigenen Neubauprojekts.
Wichtiger Hinweis zum Mietverhältnis:
Das Anwesen ist seit 2003 beständig vermietet. Der bestehende Mietvertrag geht bei einem Eigentumsübergang rechtlich auf den Käufer über („Kauf bricht nicht Miete“). Um die Privatsphäre der Mieterin zu wahren, bitten wir um absolute Diskretion. Bitte sehen Sie von eigenmächtigen Kontaktaufnahmen ab – Besichtigungen und den direkten Austausch koordinieren wir sehr gerne für Sie.
Ausstattung
Energieausweis
Baujahr
0
Heizungsart
Befeuerungsart
Energieausweistyp
ohne Energieausweis
Mit Warmwasser
Nein
Energieeffizienzklasse
Wesentlicher Energieträger
Gültig bis
0000-00-00









Endenergieverbrauch
0
kWh/(m²·a)
Sonstige Angaben
Karte
Lage
Exklusive Lage & Bebauungsmöglichkeiten
Das angebotene Grundstück befindet sich in einem der begehrtesten Stadtteile von München.
Hinsichtlich der Bebaubarkeit liegt das Areal nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Gemäß dem bestehenden Baulinienplan ist eine Baulinie mit einem Abstand von 5 Metern zur Straßengrenze sowie eine rückwärtige Baugrenze im Abstand von 20 Metern festgesetzt. Daraus ergibt sich eine gut nutzbare Bauraumtiefe von 15 Metern. Im Übrigen beurteilt sich das Baurecht nach § 34 BauGB und fügt sich somit in die Art und das Maß der Umgebungsbebauung ein.
Das angebotene Grundstück befindet sich in einem der begehrtesten Stadtteile von München.
Hinsichtlich der Bebaubarkeit liegt das Areal nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Gemäß dem bestehenden Baulinienplan ist eine Baulinie mit einem Abstand von 5 Metern zur Straßengrenze sowie eine rückwärtige Baugrenze im Abstand von 20 Metern festgesetzt. Daraus ergibt sich eine gut nutzbare Bauraumtiefe von 15 Metern. Im Übrigen beurteilt sich das Baurecht nach § 34 BauGB und fügt sich somit in die Art und das Maß der Umgebungsbebauung ein.


















